Die amtliche Vermessung bzw. der Plan für das Grundbuch ist die Grundlage zur Aufnahme und Beschreibung einzelner Grundstücke im Grundbuch (ZGB Art. 950).
Diese Daten der Amtlichen Vermessung bilden in der heutigen "digitalen" Zeit die Grundlage für alle weiteren Planungs-, Informations- und Darstellungsaufgaben. Wir treffen die Daten in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens an. So beruhen z.B. Navigationssysteme genauso darauf wie Landes- oder Strassenkarten. Verwaltungen und Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste nutzen die Daten unter anderem des Gebäude- und Wohnregisters. Orts- und Zonenpläne stützen sich auf die amtliche Vermessung. Auch für Baugesuche sind Kopien des Planes für das Grundbuch zur Darstellung und Beurteilung des Bauvorhabens unerlässlich.
Vereinzelt sind zwar immer noch Neuvermessungen durchzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit Gesamtmeliorationen. Heute sind jedoch die meisten Gebiete vermessen, so dass sich die AV vor allem auf die Ergänzung, Nachführen und Verwaltung der Vermessungswerke konzentriert. Das ÖREB (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) und den Kataster 2014 (so genannter 3D-Kataster) sind Beispiele für die künftigen Herausforderungen.
Die Daten der Amtlichen Vermessung werden laufend nachgeführt. So werden Grenzänderungen, neue oder veränderte Bauten und Kulturgrenzen vermessen. Die so erhobenen Daten werden im Büro verarbeitet und gesichert sowie im digitalen Plan nachgeführt. So ist der Plan für das Grundbuch immer aktuell.
Wir sind in der Lage digitale Daten und Planausschnitte unserer Nachführgemeinden in den unterschiedlichsten Formaten abzugeben.
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Laetitia Kägi, Geomatiktechnikerin FA
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